Änderungen zum Wohngeld für 2020

Das Wohngeld wird zum 1.1.2020 erhöht.

Bundestag und Bundesrat haben dem Entwurf des Wohngeldstärkungsgesetz zugestimmt. Hier
erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Anpassung der Tabellenwerte

Die Tabellenwerte des Wohngeldes werden an die Entwicklungen der Bruttokaltmiete und der
Verbraucherpreise angepasst. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung steigen um bis zu 10
Prozent.

Zusätzliche Mietenstufe

Für Gemeinden und Kreisen mit besonders hohen Mietenniveau wird eine zusätzliche Mietenstufe VII
eingeführt. Die ab 1.1.2020 geltenden Mietenstufen finden Sie hier.

Freibeträge

Die Freibeträge für pflegebedürftige oder behinderte Menschen werden erhöht.  Die Höhe des
Freibetrages für Behinderte mit einem GdB von 100 bzw. mit einem GdB von 50 bis 90 bei
gleichzeitiger Pflegebedürftigkeit wird von 1.500 € jährlich auf 1.800 € jährlich erhöht (§ 17 Nr. 1
WoGG n.F.).

Dynamisierung

Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Alle zwei Jahre wird
das Wohngeld damit an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
Der auch in der Linkliste aufgeführte Wohngeldrechner wird ab 1.1.2020 die dann geltenden
Verordnungen berücksichtigen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.