Kabinett beschließt höheres Wohngeld – SoVD fordert Anpassung an Mietpreisentwicklung

Mai 8, 2019

Bei stark steigende Mieten, wie beispielsweise in Berlin, reicht die Anpassung des Wohngelds nicht aus. Foto: Photomat / pixabay

Die große Koalition hat beschlossen, das Wohngeld im nächsten Jahr zu erhöhen. Ein Zwei-Personen-Haushalt soll etwa ein Drittel mehr Wohngeld bekommen als bisher. Der SoVD fordert, die Höhe des Wohngelds an die Mietpreisentwicklung anzupassen und die Bedarfe von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.

Im nächsten Jahr wird das Wohngeld erstmals seit Januar 2016 wieder steigen. Das Bundeskabinett hat am Dienstag einem entsprechenden Entwurf des Innenministeriums zugestimmt. Demnach soll der staatliche Zuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt von 145 auf 190 Euro steigen. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen.

Wohngeld können Haushalte mit geringem Einkommen beantragen, die keine staatliche Unterstützung wie Hartz IV bekommen. Die Große Koalition sieht die Erhöhung als Unterstützung für Familien sowie Rentnerinnen und Rentner. Zudem ist vorgesehen, die Höhe des Wohngelds künftig alle zwei Jahre anzupassen.

Außerdem wird die neue Mietstufe VII eingeführt. Das soll vor allem Haushalte in Regionen mit hohen Mieten entlasten.

SoVD: Anpassung reicht nicht aus

In Zeiten drastisch steigender Mieten empfindet der SoVD diesen Schritt als nicht ausreichend.

„Es ist richtig, wenn die Bundesregierung das Wohngeld nun endlich erhöht. Denn die Mieten belasten insbesondere einkommensschwache Haushalte. Es geht um Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit Behinderungen. Doch so wichtig die überfällige Wohngeldanpassung auch ist, sie reicht nicht aus“, warnt SoVD-Präsident Adolf Bauer

Der SoVD fordert, die Kosten der Unterkunft an die Mietpreisentwicklung anzupassen. Außerdem sollte das Wohngeld „neben der Einkommensentwicklung und den Mietkosten auch die zusätzlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“, so Adolf Bauer.

Höheres Wohngeld